AGB
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Januar 2023
Zeibig Schloss Ranzow Betriebs GmbHSchlossallee 1
18551 Lohme
1. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
2. Vertragsabschluß, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dies den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.
3. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind ab Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren, dem Kunden eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
4. Standard-Buchung1. Das Hotel räumt dem Kunden zusätzlich bei Buchung das Recht ein, bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein anderer Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, ist dieser andere Termin maßgeblich.
2. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmers sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
3. Das Hotel hat das Recht, die Entschädigung konkret zu berechnen. Die beträgt die max. Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vereinbarten Leistungen abzüglich des Wertes, der vom Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der vereinbarten Leistungen erwirbt. Dem Gast steht das Recht zu, den Nachweis zu erbringen, dass dem Hotel kein Schaden bzw. dem Hotel ein geringerer Schaden als die geforderte Entschädigungspauschale entstanden ist.
Stornierungsbediengungen - Rücktritt des Gastes:
Der Gast kann jederzeit von dem Hotelbeherbungsvertrag zurücktreten. Soweit die Parteien eine Rücktrittsfrist schriftlich vereinbart haben, werden bei Rückritt während der vereinbarten Frist keine Stornokosten erhoben. Nach Ablauf der Frist oder wenn eine solche nicht vereinbart ist, hat das Hotel Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit das Hotel weder in Leistungsverzug noch dem Hotel die vereinbarte Leistung unmöglich ist. Das Hotel hat das Rescht folgende Rücktrittspauschalen zu verlangen:
Bis 14 Tage vor Anreise - kostenfreie Änderung oder Stornierung
13 bis 0 Tagen vor Anreise fallen 90% der gebuchten Leistungen an
Stornobedingungen für Veranstaltungen, Tagungen, Feiern:
a) mit Zimmerbuchung:
Ab 84 Tage bis 42 Tage vor der Veranstaltung fallen 30% der vereinbarten Leistung an.
Ab 41 Tage bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 60% der der vereinbarten Letstung an.
Ab 14 Tagen bis zum Veranstaltungstermin allen 90% der vereinbarten Leistung an.
bei Veranstaltung wie Hochzeiten, Feiern ab 5 Personen, Raummieten, Golfturniere, Tagungungspauschalen, Veranstaltungspauschalen gilt die Anzahl x der Teilnehmer
Nach der Auftragserteilung kann der Kunde (Veranstalter) seinen Vertrag bis zu Beginn der Veranstaltung kündigen. Je nach Zeitpunkt der Kündigung ist der Veranstalter berechtigt, eine Stornierungsgebühr gemäß folgender Staffelung zu berechnen:
- 42 Tage bis 28 Tage vor Veranstaltungstermin 60% der gebuchten Leistungen
- 27 Tage bis 10 Tage vor Veranstaltungstermin 70% der gebuchten Leistungen
- 9 Tage bis 3 Tage vor Veranstaltungstermin 80% der gebuchten Leistungen
- ab 2 bis 0 Tage 90% der gebuchten Leistungen
Bei Stornierung der Veranstaltung werden Waren und/oder Dienstleistungen, welche extra für diese Veranstaltung beschafft wurden, werden abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung nach den Storno-Richtlinien in Rechnung gestellt.
Angabe der Gästezahl:
Bei sämtlicher Bestellung benötigt das Hotel mindestens 7 Werktage vor der Veranstaltung die genaue Teilnehmerzahl, um die erforderlichen Dispositionen treffen zu können. Eine Erhöhung der Gäste ist mindestens 6 Tage vorher möglich - nicht aber weniger als 5% weniger.
Stornierungsbediengungen | An- und Restzahlung - Ferienappartements | Ferienhäuser
Nach Vertragsabschluss (Zugang der Reservierungs-/Buchungsbestätigung) ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zu zahlen. Die Restzahlung des Rechnungsbetrages muss bis spätestens 14 Tage vor Anreise dem aufgeführten Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Reservierungen - weniger als 14 Tage vor Anreise - ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtreisepreis zu zahlen. Die Zahlunngen sind auf das angegebene Konto auf der Buchungsbestätigung anzuweisen. Kreditkartenzahlung sind nicht möglich.
DIe Zeibig Schloss Ranzow Betriebs GmbH ist nur dann an die Reservierungs-/Buchungsbestätigung gebunden, wenn der Anzahlungsbetrag und Restzahlungsbetrag in korrekter Höhe auf dem Geschäftskonto vor Anreise eingegangen sind. Ohne vollständige Bezahlung besteht für den Gast/Kunden kein Anspruch auf die vertraglichen Leistungen sowie den Bezug des Objektes.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
Im Falle des Rücktrittes kann die Zeibig Schloss Ranzow Betriebs GmbH eine pauschalierte Rücktrittsgebühr verlangen. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienobjekte nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Die Höhe der anfallenden Kosten ergibt sich aus dem Rücktrittszeitpunkt zum vereinbarten Reisebeginn. Bei Ferienhaus-, Ferienwohnung- oder Appartementbuchungen in Deutschland hält die Rechtsprechung maximal folgende Pauschalsätze für erlaubt. Eine Vertragsauflösung kann nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Partner erfolgen.
Bei Rücktritt des Kunden gelten folgende Bedingungen:
· bis zum 61. Tag vor Belegungsbeginn 60,- Euro.
· vom 60. bis zum 35. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Übernachtungspreises.
· 34. Tag bis zu Tag vor Belegungsbeginn 80% des Übernachtungspreises.
· Bei Nichtanreise bzw. Stornierung nach Reisebeginn werden 90% des
Übernachtungspreises fällig bzw. kann nicht zurückerstattet werden.
Sofern uns eine vollständige Neuvermietung bei Rücktritt ab dem 61. Tag vor Anreisedatum gelingen, fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 60,00 an. Sie haben die Möglichkeit uns einen Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
Wir empfehlen stets den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Die Zeibig Schloss Ranzow Betriebs GmbH tritt lediglich als Vermittler auf, Vertragspartner sind demnach Gast und Vermieter (Eigentümer).
Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
5. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf das Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel den begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen Punkt I Nr.2 vorliegt. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt, sofern nicht schriftlich vereinbart, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7. Fremdleistungen
Neben den Hotelleistungen können dem Gast/Kunden Fremdleistungen vermittelt werden, z.B. Ausflüge, Sportkurse usw. Fremdleistungen werden nicht vom Hotel durchgeführt, sondern von Dritten (Leistungserbringern) in eigener Verantwortung erbracht.
Einzelne Angebote der Arrangements oder Eventwochen können Änderungen unterliegen. Bei Änderungen ist das Hotel bemüht, gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Sollte eine durch das Hotel im Rahmen eines Arrangements angebotene Leistung Dritter nicht erbracht werden können, wird diese Leistung im Paket nicht berechnet. Werden von uns angebotene Termine durch den Gast nicht in Anspruch genommen, gilt die Leistung als erbracht.
8. Haftung
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers, der Gesundheit oder Freiheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. F
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen und sofern diese im Zimmersafe aufbewahrt werden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht. Die Aufbewahrung von Wertsachen kann im Hotelsafe erfolgen. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
3. Das Hotel haftet auch nicht für Schäden oder Abhandenkommens eines auf dem Hotelgrundstück abgestellten Fahrzeug und/oder für dessen Inhalt. Ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande. Eine Bewachung findet nicht statt.
4. Für Fremdleistungen i.S. der Ziffer VII wird kein Gewähr und/oder Haftung übernommen.
9. SCHLOSS RANZOW Saunalandschaft im Wellnessatelier & Poolnutzung - ab 14 Jahre
- Für Hotelgäste ist der Eintritt in die SCHLOSS RANZOW Saunalandschaft im Wellnessatelier sowie die Nutzung des Outdoor-Pools in der Zeit vom 15. Mai - 15. Oktober frei. (Poolgebühr ist nicht im Zimmerpreis enthalten, nicht erstattbar). Ein Wellnesspaket pro Person - bestehend aus Leihbademantel und Slipper für die Zeit Ihres Aufenthaltes liegt zur Anreise auf Ihrem Zimmer für Sie bereit.
- Für Gäste der Ferienwohnungen/Ferienhäuser (ausschließlich gebucht über SCHLOSS RANZOW Vermietung), steht der Pool ebenfalls in der Zeit vom 15. Mai - 15. Oktober zur Verfügung - die Nutzung ist nicht im Mietpreis enthalten, nicht erstattbar. - Ausnahme Fewo Herzzeit "ohne Pool - Poolnutzung kostenpflichtig € 9,- pro Tag/Person.
- Der Eintritt zur SCHLOSS RANZOW Saunalandschaft ist für Gäste der Ferienwohnungen/-Häuser kostenpflichtig und nur gegen Voranmeldung und Zahlung an der Schlossrezeption extra buchbar. Saunahandtücher oder ein Wellnesspaket pro Person können gegen Gebühr gestellt werden.
Öffnungszeiten SCHLOSS RANZOW Saunalandschaft:
17.00 Uhr bis 20.00 Uhr | Öffnungszeiten Pool 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Voranmeldung und Zahlung erfolgen über die Schlossrezeption.
10. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Vorraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Innland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
3. Es gilt deutsches Recht.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt bei Lücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.</p
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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ferienwohnungen und Ferienhäuser zu Schloss Ranzow
Zeibig Schloss Ranzow Betriebs GmbH
Die Zeibig Schloss Ranzow Betriebs GmbH handelt nicht im eigenen Namen sondern lediglich als Vermittler zwischen Mieter und Vermieter des Ferienobjektes. Ansprüche jeglicher Art auf Erfüllung des Mietvertrages richten sich daher unmittelbar und direkt an den Vermieter, sprich Eigentümer.
1. Vertragsabschluss und Anmeldung
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Beherbergungsvertrages verbindlich an. Für den Vermittler gilt der Mietvertrag verbindlich, sobald die Ferienwohnung oder das Ferienhaus mittels einer Reservierungs-/Buchungsbestätigung schriftlich, per Internet Buchungsvorlage, mündlich oder telefonisch zugesagt wird. Die Korrektur von Irrtümern aufgrund Rechen- oder Druckfehlern bleiben vorbehalten. Sonderwünsche und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermittler. Die Ferienwohnungen und Ferienhäuser dürfen nur von den in der Anmeldung aufgeführten Personen und nur bis zur Maximalzahl an Personen belegt werden. Andere oder mehr Personen können ausgeschlossen oder mit einer Nachgebühr belastet werden. Unterzeichnete als auch bestätigte Buchungsbestätigungen per email oder per Fax sind verbindlich. Dies gilt auch für direkt vorgenommene Buchungen über das Onlinebuchungssystem sowie kurzfristige Buchungen.
Die Mitnahme von Hunden ist dem Vermittler mit Anfrage/Buchung anzuzeigen und wird ebenfalls vertraglich mit einem Tagessatz pro Hund sowie einer zusätzlichen einmaligen Gebühr für eine Haustierreinigung. Diese können seitens der Vermieter unterschiedlich ausfallen.
Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Nehmen Sie mehr als vertragliche Leistungen in Anspruch, sind diese nachträglich zu zahlen und werden in Rechnung gestellt (Bsp. Statt 2 gebuchter Wäschepakete werden mehr als 2 in Anspruch genommen).
2. An- und Abreise
Um eine reibungslose Schlüsselübergabe gewährleisten zu können weisen wir darauf hin, sofern Sie nicht bereits vorher schriftlich informiert wurden, sich spätestens 1 Tag vor Anreise innerhalb unserer Bürozeiten telefonisch bei dem Vermittler zu melden. Sollten Verspätungen auftreten melden Sie sich bitte ebenfalls innerhalb der Betriebs-Öffnungszeiten von unterwegs.
Reservierte Ferienwohnungen oder Häuser stehen Ihnen am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag werden Sie gebeten, Ihre Ferienunterkunft bis 10.00 Uhr besenrein wieder zur Verfügung zu stellen und den Schlüssel wieder abzugeben. Andere Zeitabsprachen sind nach vorheriger Rücksprache möglich.
2.1. Öffnungszeiten Rezeption/Empfang | Montag bis Freitag von 09.00 Uhr - 16.00 Uhr
SCHLOSS RANZOW
Privathotel | Wellness | Golf | Event - Rügen
Schlossallee 1
18551 Lohme/Rügen
Telefon +49 38302 - 88 91 0 oder senden Sie uns eine mail an: info@schloss-ranzow.de
Außerhalb unserer Öffnungszeiten können Sie uns jederzeit Ihre Anfragen per Email senden - wir rufen diese regelmäßig ab: info@schloss-ranzow.de
In wirklich dringenden Fällen während Ihres Aufenthaltes kontaktieren Sie bitte bis 18.00 Uhr einer der individuell hinterlegten Mobilnummern. - Sie finden Sie auf Ihrer Buchungsbestätigung. Vielen Dank.
3. Bezahlung: Anzahlung/Restzahlung
Nach Vertragsabschluss (Zugang der Reservierungs-/Buchungsbestätigung) ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zu zahlen. Die Restzahlung des Rechnungsbetrages muss bis spätestens 14 Tagevor Anreise dem aufgeführten Konto gutgeschrieben sein.
Kurzfristige Buchung:
Bei kurzfristigen Reservierungen - Buchungsdatum weniger als 14 Tage vor Anreise - ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtreisepreis sofort zu zahlen.
KEINE KREDITKARTENZAHLUNG möglich!
Die Zeibig Schloss Ranzow Betriebs GmbH ist nur dann an die Reservierungs-/Buchungsbestätigung gebunden, wenn der Anzahlungsbetrag und Restzahlungsbetrag in korrekter Höhe auf dem Geschäftskonto vor Anreise eingegangen sind. Ohne vollständige Bezahlung besteht für den Gast/Kunden kein Anspruch auf die vertraglichen Leistungen sowie den Bezug des Objektes.
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NICHT im Mietpreis/bei Buchung von Ferienwohnungen/-häuser inbegriffen:
- Nutzung Sauna im Schloss Ranzow Wellnessatelier
- Spa-Anwendungen
- Frühstück im Schloss Ranzow - Restaurant EARL
- Halbpension oder Abendessen im Restaurant EARL
- Greenfee
Diese Leistunen können jederzeit an der Schlossrezeption dazugebucht werden. Die Zahlung erfolgt vor Ort.
Eine ortsübliche Buchungsgebühr fällt bei jeder getätigten Buchung an. Diese ist bereits im Gesamtmietpreis berücksichtigt und kann nach Objekt unterschiedlich ausfallen.
Pro Buchung wird eine Energiepauschale in Höhe von € 10,-/enmalig erhoben - Ausnahme Ferienwohnung "Blickwinkel" in der Villa 17 - hier beträgt diese € 15,- pro Tag.
Bitte bringen Sie gegebenenfalls bei Anreise Ihre Überweisungsbelege mit bzw. mailen diese vorab als Beleg.
4. Schadensfall
Im Schadensfall wird der jeweilige Mieter, soweit er den Schaden verursacht hat, haftbar gemacht. Er ist für die Mietdauer verantwortlich und verpflichtet sich, das angemietete Appartement/Haus in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten und am Ende der Mietzeit entsprechend zu übergeben. Eine Haftung für Schäden am Eigentum, am Reisegepäck, am PKW, Haustieren oder Personenschäden übernimmt die Zeibig Schloss Ranzow Betriebs GmbH nicht.
Vorschäden, Reklamationen sind unmittelbar bei Einzug zu melden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt/erstattet werden.
Bei Verlust des Haus-/Wohnungsschlüssels hat der Mieter Ersatz zu leisten. Er hat die Kosten für die Neubeschaffung des Schlüssels bzw. falls notwendig, für die Schlossauswechslung zu tragen. Schadensregulierungen erfolgen ausschließlich zwischen Mieter und Eigentümer.
5. Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienobjekt bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vermieter ist verpflichtet, bei der Nichtbereitstellung des Ferienobjektes dem Gast Schadenersatz zu leisten.
6. Rücktritt vom Vertrag/Stornierungsgebühren
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
Im Falle des Rücktrittes kann die Zeibig Schloss Ranzow Betriebs GmbH eine pauschalierte Rücktrittsgebühr verlangen. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienobjekte nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Die Höhe der anfallenden Kosten ergibt sich aus dem Rücktrittszeitpunkt zum vereinbarten Reisebeginn. Bei Ferienhaus-, Ferienwohnungbuchungen in Deutschland hält die Rechtsprechung maximal folgende Pauschalsätze für erlaubt:
•Bei Rücktritt des Kunden gelten folgende Bedingungen:
· bis zum 61. Tag vor Anreise 60,- Euro.
· vom 60. bis zum 35. Tag vor Anreise 50% des Übernachtungspreises.
· 34. Tag bis zu Tag vor Anreise 80% des Übernachtungspreises.
· Bei Nichtanreise bzw. Stornierung nach Reisebeginn werden 90% des Übernachtungspreises fällig bzw.
kann nicht zurückerstattet werden.
Wir empfehlen stets den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Die Zeibig Schloss Ranzow Betriebs GmbH tritt lediglich als Vermittler im Namen und auf Rechnung des individuellen Eigentümers (Vermieters) auf. Vertragspartner sind demnach ausschließlich Gast und Vermieter (Eigentümer). Schadens-regulierungen, Mängelklärungen sind ausschließlich Angelegenheit des Eigentümers. Die Zeibig Schloss Ranzow Betriebs GmbH vermittelt hier nur kommunikativ.
Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Alle Geschäftsbedingungen älterer Herkunft und Datums verlieren mit Erscheinen der neuen Geschäftsbedingungen Ihre Gültigkeit.
Gerichtsstand ist Stralsund.
Stand 2023