ZEIT ZU ZWEIT

ZEIT ZU ZWEIT

Ein Wochenende zum Entspannen zu zweit. Gelegenheit und Raum für gemeinsame Genüsse.                                                             

Gönnen Sie sich mit unserem "Zeit zu Zeit"-Paket eine erholsame Auszeit! Freuen Sie sich auf zwei Übernachtungen in einem unserer individuell eingerichteten Hotelzimmer, inklusive eines reichhaltigen Frühstücks im Schlossrestaurant. Lassen Sie sich an einem Abend von einem exquisiten 3-Gang-Menü, kreiert nach Wahl des Küchenchefs, verwöhnen.

Auf Ihrem Zimmer erwarten Sie eine Flasche prickelnder Sekt und köstliche Schokofrüchte – die perfekte Ergänzung für entspannte Stunden zu zweit. Genießen Sie die besonderen Momente und lassen Sie den Stress hinter sich.

Buchen Sie jetzt Ihre wohlverdiente Auszeit und erleben Sie unvergessliche Tage!

Inklusivleistungen während Ihres Aufenthalts:

  • 2 Übernachtungen inklusive reichhaltigem Frühstück
  • Ein Begrüßungsgetränk pro Person
  • Eine Flasche Haussekt & Schokofrüchte auf dem Zimmer
  • Ein 3-Gang-Dinner nach Wahl des Küchenchefs
  • Nutzung des Schloss Ranzow Wellnessateliers
  • Nutzung des Bio-Infinity-Außenpool (Juni - September) *
  • Kuscheliger Leihbademantel und Slipper auf dem Zimmer
  • 20 % Ermäßigung auf das aktuelle Greenfee
  • Internetnutzung
  • Teezubereitung und Nespresso-Kaffeemaschine auf dem Zimmer
  • Kostenfreier Außenparkplatz für Ihr Auto

Die Kurtaxe ist vor Ort zu entrichten.

*Der Pool kann witterungs- & bedarfsbedingt geschlossen werden, sofern notwendig. In diesen Fällen ist keine Erstattung möglich.

 

Buchbar 14.03. bis 20.12.2025 (Dienstags keine Anreise)

Bei Buchung einer Verlängerungsnacht erhalten Sie einen exklusiven Rabatt auf Ihre Hotelübernachtung.

Dieses Angebot gilt für 2 Personen. Buchungen mit Kindern oder einer weiteren Person im Zimmer sind auf Anfrage möglich. Kontaktieren Sie uns gerne für einen Aufenthalt in einer unserer Ferienwohnungen zu Schloss Ranzow. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Bitte beachten Sie, dass nicht in Anspruch genommene Leistungen weder zurückerstattet noch anderweitig vergütet werden.

 

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