Ferienwohnungen & Ferienhäuser: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zeibig Schloss Ranzow Betriebs GmbH
Die Zeibig Schloss Ranzow Betriebs GmbH handelt nicht im eigenen Namen sondern lediglich als Vermittler zwischen Mieter und Vermieter des Ferienobjektes. Ansprüche jeglicher Art auf Erfüllung des Mietvertrages richten sich daher unmittelbar und direkt an den Vermieter, sprich Eigentümer.
1. Vertragsabschluss und Anmeldung
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Beherbergungsvertrages verbindlich an. Für den Vermittler gilt der Mietvertrag verbindlich, sobald die Ferienwohnung oder das Ferienhaus mittels einer Reservierungs-/Buchungsbestätigung schriftlich, per Internet Buchungsvorlage, mündlich oder telefonisch zugesagt wird. Die Korrektur von Irrtümern aufgrund Rechen- oder Druckfehlern bleiben vorbehalten. Sonderwünsche und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermittler. Die Ferienwohnungen und Ferienhäuser dürfen nur von den in der Anmeldung aufgeführten Personen und nur bis zur Maximalzahl an Personen belegt werden. Andere oder mehr Personen können ausgeschlossen oder mit einer Nachgebühr belastet werden. Unterzeichnete als auch bestätigte Buchungsbestätigungen per email oder per Fax sind verbindlich. Dies gilt auch für direkt vorgenommene Buchungen über das Onlinebuchungssystem sowie kurzfristige Buchungen.
Die Mitnahme von Hunden ist dem Vermittler mit Anfrage/Buchung anzuzeigen und wird ebenfalls vertraglich mit einem Tagessatz pro Hund sowie einer zusätzlichen einmaligen Gebühr für eine Haustierreinigung. Diese können seitens der Vermieter unterschiedlich ausfallen.
Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Nehmen Sie mehr als vertragliche Leistungen in Anspruch, sind diese nachträglich zu zahlen und werden in Rechnung gestellt (Bsp. Statt 2 gebuchter Wäschepakete werden mehr als 2 in Anspruch genommen).
2. An- und Abreise
Um eine reibungslose Schlüsselübergabe gewährleisten zu können weisen wir darauf hin, sofern Sie nicht bereits vorher schriftlich informiert wurden, sich spätestens 1 Tag vor Anreise innerhalb unserer Bürozeiten telefonisch bei dem Vermittler zu melden. Sollten Verspätungen auftreten melden Sie sich bitte ebenfalls innerhalb der Betriebs-Öffnungszeiten von unterwegs.
Reservierte Ferienwohnungen oder Häuser stehen Ihnen am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag werden Sie gebeten, Ihre Ferienunterkunft bis 10.00 Uhr besenrein wieder zur Verfügung zu stellen und den Schlüssel wieder abzugeben. Andere Zeitabsprachen sind nach vorheriger Rücksprache möglich.
2.1. Öffnungszeiten Rezeption/Empfang | Montag bis Freitag von 09.00 Uhr - 16.00 Uhr
Hotel Schloss Ranzow
Schlossallee 1
18551 Lohme/Rügen
Telefon +49 38302 - 88 91 0 oder senden Sie uns eine mail an: info@schloss-ranzow.de
Außerhalb unserer Öffnungszeiten können Sie uns jederzeit Ihre Anfragen per Email senden - wir rufen diese regelmäßig ab: info@schloss-ranzow.de
In wirklich dringenden Fällen während Ihres Aufenthaltes kontaktieren Sie bitte bis 18.00 Uhr einer der individuell hinterlegten Mobilnummern. - Sie finden Sie auf Ihrer Buchungsbestätigung. Vielen Dank.
3. Bezahlung: Anzahlung/Restzahlung
Nach Vertragsabschluss (Zugang der Reservierungs-/Buchungsbestätigung) ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises zu zahlen. Die Restzahlung des Rechnungsbetrages muss bis spätestens 4 Wochen vor Anreise dem aufgeführten Konto gutgeschrieben sein.
Kurzfristige Buchung:
Bei kurzfristigen Reservierungen (Buchungsdatum weniger als 4 Wochen vor Anreisedatum) ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtreisepreis sofort zu bezahlen/anzuweisen.
Die Zeibig Schloss Ranzow Betriebs GmbH ist nur dann an die Reservierungs-/Buchungsbestätigung gebunden, wenn der Anzahlungsbetrag und Restzahlungsbetrag in korrekter Höhe auf dem Geschäftskonto vor Anreise eingegangen sind. Ohne vollständige Bezahlung besteht für den Gast/Kunden kein Anspruch auf die vertraglichen Leistungen sowie den Bezug des Objektes.
WICHTIG: _ Zahlung bei Anmietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern mit Kreditkarten sind nicht möglich!
***********************************************************************************************************************************
NICHT im Mietpreis bzw. bei Buchung inbegriffen:
- Nutzung Schloss Ranzow Wellnessatelier
- Spa-Anwendungen
- Frühstück im Schloss Ranzow - Restaurant EARL
- Halbpension oder Abendessen im Restaurant EARL
- Greenfee
Diese Leistunen können jederzeit an der Schlossrezeption DAZUGEBUCHT werden. Die Zahlung erfolgt vor Ort.
Gerne erstellen wir Ihnen ein erweitertetes Angebot vorab zusammen.
Eine ortsübliche Buchungsgebühr fällt bei jeder getätigten Buchung an. Diese ist bereits im Gesamtmietpreis berücksichtigt und kann nach Objekt unterschiedlich ausfallen.
Energiepauschale:
ab 01.10.2022 rufen einzelne Eigentümer eine zusätzliche Energiepauschale pro Buchung in Höhe von € 10,- auf. Ausnahme Ferienwohnung "Blickwinkel" in der Villa 17 - hier beträgt diese € 15,- pro Tag.
Bitte bringen Sie gegebenenfalls bei Anreise Ihre Überweisungsbelege mit bzw. mailen diese vorab als Beleg.
4. Schadensfall
Im Schadensfall wird der jeweilige Mieter, soweit er den Schaden verursacht hat, haftbar gemacht. Er ist für die Mietdauer verantwortlich und verpflichtet sich, das angemietete Appartement/Haus in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten und am Ende der Mietzeit entsprechend zu übergeben. Eine Haftung für Schäden am Eigentum, am Reisegepäck, am PKW, Haustieren oder Personenschäden übernimmt die Zeibig Schloss Ranzow Betriebs GmbH nicht.
Vorschäden, Reklamationen sind unmittelbar bei Einzug zu melden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Verlust des Haus-/Wohnungsschlüssels hat der Mieter Ersatz zu leisten. Er hat die Kosten für die Neubeschaffung des Schlüssels bzw. falls notwendig, für die Schlossauswechslung zu tragen. Schadensregulierungen erfolgen ausschließlich zwischen Mieter und Eigentümer.
5. Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienobjekt bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vermieter ist verpflichtet, bei der Nichtbereitstellung des Ferienobjektes dem Gast Schadenersatz zu leisten.
6. Rücktritt vom Vertrag/Stornierungsgebühren
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
Im Falle des Rücktrittes kann die Zeibig Schloss Ranzow Betriebs GmbH eine pauschalierte Rücktrittsgebühr verlangen. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienobjekte nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Die Höhe der anfallenden Kosten ergibt sich aus dem Rücktrittszeitpunkt zum vereinbarten Reisebeginn. Bei Ferienhaus-, Ferienwohnungbuchungen in Deutschland hält die Rechtsprechung maximal folgende Pauschalsätze für erlaubt:
• Bei einem Rücktritt nach erfolgter Buchung 30 % des Mietpreises
• Bei einem Rücktritt ab 61 Tage vor Anreise 50% des Mietpreises
• Bei einem Rücktritt ab 35 Tage vor Anreise 80% des Mietpreises
• Bei einem Rücktritt ab 1 Tag vor Anreise, bei Nichtanreise bzw. Stornierung
nach Reisebeginn werden 100% des Mietpreises fällig bzw. kann nicht zurückerstattet werden.
Sofern uns eine vollständige Neuvermietung bei Rücktritt ab dem 60. Tag vor Beginn der Belegung gelingen sollte, fällt lediglich die Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 60,00 an. Sie haben die Möglichkeit uns einen Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
Wir empfehlen stets den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Die Zeibig Schloss Ranzow Betriebs GmbH tritt lediglich als Vermittler im Namen und auf Rechnung des individuellen Eigentümers (Vermieters) auf. Vertragspartner sind demnach ausschließlich Gast und Vermieter (Eigentümer). Schadensregulierungen, Mängelklärungen sind ausschließlich Angelegenheit des Eigentümers. Die Zeibig Schloss Ranzow Betriebs GmbH vermittelt hier nur kommunikativ.
Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Alle Geschäftsbedingungen älterer Herkunft und Datums verlieren mit erscheinen der neuen Geschäftsbedingungen Ihre Gültigkeit.
Gerichtsstand ist Stralsund.
Stand 2022